Protokoll:
Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative „Scharmützelsee“e.V. –BISS
Ort: Bad Saarow, Bahnhofshotel “ Die Bühne“ Bahnhofsvorplatz 3
Datum: 02. November 2018
Zeit: 19:00 – 22:00 Uhr
Teilnehmer: Mitglieder der BI (s. Teilnehmerliste), interessierte & betroffene Bürger aus Bad Saarow und Umland
Gäste: Dr.Jacqueline Rücker, BTU Cottbus, Sascha Gehm, 1.Beigeordneter LOS
Tagesordnung: Öffentlicher Teil
Begrüßung durch den Vorsitzenden Eberhard Geiger; Anlass und Thema:
Zehn Jahre BI „Scharmützelsee“ e.V.
TOP 1 und 2
Änderungsvorschläge zur Tagesordnung: Feststellung der Beschlussfähigkeit wird in den nicht öffentlichen Teil verlegt.
TOP 3
Eberhard Geiger, Vorsitzender:
Rückblick – Ausblick, Versuch einer Bestandsaufnahme
Rückblick:
Auftragserteilung zur Erstellung einer See- und Ufernutzungskonzeption (SUNK) an Herrn Dipl. Ing. Krauter (2010). Finanzierung durch Amt Scharmützelsee. 1. Fassung durch Untere Naturschutzbehörde abgelehnt. Rechtsauffassung der UNB durch Verwaltungsgerichte immer wieder bestätigt. Rechtsgrundlage insbesondere die LSG-Verordnung von 2002. Diese bedarf überfällig einer Revision!
Wissenschaftliche Untersuchungen haben die Behauptung der UNB nicht bestätigt, dass Steganlagen und deren Nutzung Schilf schädigen, noch Schilfausbreitung verhindern.
Medien wurden durch BI aufmerksam, haben Stegproblematik vielfach thematisiert, auch Thema im Landtag, ohne Ergebnisse für Lösung.
Mit der SUNK verbundene Zielstellung: Genehmigungsfähigkeit zur Errichtung einer Steganlage für jedes Wasser- und Seegrundstück zu erreichen. Nur relevante Naturschutzverletzungen sollten zur Verweigerung einer Genehmigungspraxis führen.
Abschluss der SUNK durch Herrn Krauter für Herbst 2017 konnte leider nicht realisiert werden, dennoch wurden viele Untersuchungen durch Herrn Krauter( z.B. Steinbeißer-Sichtungen) vorgenommen und als artenschutzrechtliche Schutzvorgaben zu Gunsten anderer Lebensräume und Arten thematisiert und als wissenschaftliche Methodik angelegt.
Diese Ergebnisse wurden durch ein von der BI in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Herrn RA Dr. Konrad Asemissen aufgenommen, welches die bisher praktizierte Genehmigungspraxis der zuständigen Behörde hinterfragt .Dieses Gutachten konnte nur durch die Mitgliedsbeiträge und Spenden der BI finanziert werden.
Ausblick:
Durch wesentliche personelle Veränderungen in Ämtern und Verwaltungen im LOS in den letzten zwei Jahren (Landrat, stellv. Landrat, Amtsdirektor im Amt Scharmützelsee) spürbare Klimaveränderung und Entspannung zwischen Bürgern und Behörden!
Ziel: Herbeiführung einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Verwaltung durch konstruktiven Dialog, Transparenz und Abbau von Ungleichbehandlungen, Artikel 3 GG ernst nehmen und anwenden!
Herr Krauter hat in der Vergangenheit eine Fülle wissenschaftlicher Untersuchungen und deren Ergebnisse vorgelegt. Dabei Kritik am Landkreis, der ausschließlich Biotopschutz und nicht die Ganzheit des Naturschutzrechts einbezieht. Das erstellte Rechtsgutachten von Dr. Asemissen bestätigt in wesentlichen Punkten die Auffassung von Herrn Krauter. Damit wurden Grundlagen zur Schaffung eines rechtlichen und inhaltlichen Rahmens für die SUNK gegeben.
Dafür konnte nunmehr Frau Dr. Rücker als Projektleiterin gewonnen werden, um bis zum Jahresende 2018 eine Konzeption, die als Richtlinie zur Gewährleistung einer willkürfreien, nachvollziehbaren, objektivierten und sachgerechten ermessensleitenden Verwaltungsvorschrift dienen könnte.
Für die Zeitspanne Oktober 2018 – bis Februar 2019 hat der Landrat ein von uns immer wieder eingefordertes Moratorium erlassen. Damit wurde eine Aussetzung aller laufenden Ordnungsverfügungen, was Stege betrifft, verfügt. Laufende Gerichtsverfahren sind von diesem Moratorium nicht betroffen.
Zum Abschluss seiner Ausführungen appellierte der Vorsitzende im Hinblick auf tiefgreifende politische Veränderungen und auf die Landtagswahlen im Herbst des nächsten Jahres, die Stimmung der Bürger im Landkreis ernst zu nehmen! Die Bürger spüren das Wirken der Politik primär über deren Umsetzung in der Verwaltung. Angesichts drohendem Gleichstands zwischen den sogenannten Volksparteien und der AfD im Landkreis muss Verwaltungshandeln selbstkritisch überprüft werden, damit das in unserer Satzung formulierte Ziel:“ in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden eine Verwaltungspraxis entsteht, die einseitige Auslegungen natur- und wasserrechtlicher Bestimmungen zu Lasten der Bürger verhindert“!
TOP 4
Dr. Rücker, BTU Cottbus
Zum gegenwärtigen Stand der See- und Ufernutzungskonzeption (SUNK)
Durch langjährige Beobachtung des Scharmützelsees u.a. durch Luftbilder, wurde 1993 schlechter Zustand des Schilfs festgestellt, zZ. wieder guter Zustand vorhanden.
Durch Kartierung des Seeufers unterschiedliche Dichten des Schilfs festgestellt. Ostufer weniger als Westufer.
Zielstellung: Kompromisse mit dem Landkreis zur Lösung der Stegproblematik finden. Steggenehmigungen könnten durch Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen werden.
Graugänse stark vermehrt, deren bevorzugte Nahrung junge Schilftriebe. Dagegen Errichtung von Schutzzäunen als Möglichkeit.
See-und Ufernutzungskonzept soll bis Jahresende 2018 vorliegen. Orientierung am Stegkonzept Treptow-Köpenick von Berlin.
TOP 5
Mitgliederfragestunde mit Diskussionsbeiträgen von ua. Prof. König , Dr. Zumpfort, Frau und Herr Löwinger, Frau Mietusch,
Mehr Transparenz für Steggenehmigungen um Entscheidungen nachzuvollziehen .Alte Stege erhalten. Überarbeitung der bestehenden LSG-Verordnung. Konsensfindung. Mehr Mitarbeit durch Bürger notwendig. In Entscheidungen BI einbeziehen. Abstandsreglung für Stege überprüfen. Stege durch Schilf einwachsen lassen oder durch Schnitt freihalten? Naturschutz bedeutet: Biotopschutz und Artenschutz. Während Marinen genehmigt werden (Cafe Dorsch) für bis zu 80 Motoryachten, Abrissverfügungen alter Steganlagen.
Herr Gehm: Lösungen erhofft sich der Landkreis von der SUNK. Für politische Fragen ist LOS als Genehmigungsbehörde nicht zuständig.
TOP 6 Nicht öffentlicher Teil:
Nach Satzung der BI sind nach zwei Jahren Neuwahlen der Vorstandsmitglieder vorgesehen.
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladungen und evtl. Beschlussfähigkeit
TOP 7
Bericht des Schatzmeisters Bernhard Staeck:
Die Kassenprüfung durch Antje Geiger (Kassenprüfer) ergab keine Beanstandungen.
TOP 8 Wahlen zum Vorstand
Kandidat: Peter Hesse
Wahl erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.
Wahl des 2.Vorsitzenden, da Dr. Berthold für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stand:
Kandidat: Eberhard Geiger
Wahl erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.
Wahl des Schatzmeisters:
Herr Staeck wird einstimmig bei 1 Enthaltung im Amt bestätigt.
Wahl des Schriftführers, da Steffi Berthold für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stand:
Kandidatin: Antje Geiger
Wahl erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.
Wahl des Kassenprüfers:
Kandidat: Dr. Zumpfort
Wahl erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung
Sämtliche gewählte Vorstandsmitglieder erklären, dass sie die Wahl annehmen.
Prof. König als Wahlleiter dankt den bisherigen und den zukünftigen Vorstandsmitgliedern für ihr Engagement.
Bad Saarow, 02.11.2018
Peter Hesse Eberhard Geiger Antje Geiger
1.Vorsitzender 2. Vorsitzender Schriftführerin